Rechtsanwaltskanzlei
Ernest F. Rigizahn,
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lindwurmstraße 29
80337 München
Telefon: (089) 38 66 51-60
Telefax: (089) 38 66 51-69
E-Mail: kanzlei@rigizahn.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE 205052880
Ich bin Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) und gehöre der folgenden Rechtsanwaltskammer an:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 089/53 29 44-0
Telefax: 089/53 29 44-28
E-Mail: info@rak-muenchen.de
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Name und Anschrift meiner Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz SE
Königinstraße 28
D-80802 München
Telefon 089/3800-0
Telefax 089/3800-3425
Der räumliche Geltungsbereich dieser Berufshaftplichtversicherung ist insoweit eingeschränkt, als Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug nicht abgedeckt werden.
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| Sollten Sie der Kanzlei ein Mandat erteilen wollen, beachten Sie bitte folgendes:
- Es empfiehlt sich vorrangig eine telefonische Kontaktaufnahme.
- Sollten Sie uns stattdessen eine Email senden (oder einen Brief oder ein Fax schicken) wollen, bitten wir Sie, Ihren Fall zunächst nur kurz darzustellen und Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer anzugeben; wir nehmen dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf.
- Bitte bedenken Sie stets, daß insbesondere E-Mails auch fehlgeleitet werden können.
- Bitte schicken oder mailen Sie uns bei der ersten Kontaktaufnahme noch keine für den Fall relevanten Unterlagen; es ist sinnvoller, wenn wir Ihnen nach Übernahme des Mandats mitteilen, welche Unterlagen wir tatsächlich benötigen.
- Bitte beachten Sie, daß wir die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen (etwa Verjährungsfristen, Widerspruchsfristen und Klagefristen) erst dann übernehmen können, wenn wir das Mandat tatsächlich übernommen haben. Sollte in Ihrem Fall also ein Fristablauf drohen, empfiehlt sich die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit der Kanzlei; Email und auch die Post sind dann zu unzuverlässig.
- Die Mandatsübernahme erfolgt stets durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung, nachdem die Modalitäten der Mandatsübernahme mit Ihnen besprochen wurden; Schweigen steht einer solchen ausdrücklichen Erklärung nicht gleich.
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