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Die Kanzlei wurde am 1.1.2000 von Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn gegründet, der - auf der soliden Grundlage seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung im Medizinrecht und nach mehreren Jahren medizinrechtlicher Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei Münchener Kanzleien - seine persönlichen Vorstellungen von anwaltlicher Tätigkeit umsetzen wollte.

Das besondere Profil der Kanzlei ergibt sich zunächst aus der bewussten - der fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers entsprechenden - Selbstbeschränkung auf die Spezialgebiete "Medizinrecht für Ärzte/Zahnärzte und andere Leistungserbringer" (insbesondere: Arztrecht und Kassenarztrecht) und "Versicherungsrecht/Sozialversicherungsrecht für Versicherungsnehmer/Versicherte" (insbesondere: Krankenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht). Vor allem eine bewusste Spezialisierung, verbunden mit entsprechend konzentrierter ständiger Fortbildung und dem Erwerb für das Verständnis der einschlägigen Probleme unverzichtbarer - auch nichtjuristischer - branchenspezifischer Kenntnisse, ermöglicht es einem Rechtsanwalt heute, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und durchdachte Lösungsvorschläge anzubieten. Unverzichtbar - auch und gerade auf dem Felde des interdisziplinären Medizinrechts - erscheint zudem eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandats. Eine solche unterscheidet sich etwa von der weitverbreiteten bloßen Suche nach (vermeintlich) einschlägigen Gerichtsurteilen (Präjudizien) dadurch, dass auch die aktuelle wissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion beobachtet und zur Begründung der Rechte des Mandanten herangezogen wird sowie - falls erforderlich - auch eigenständige Ansätze zur Auslegung einschlägiger Rechtsnormen entwickelt werden, anstatt nur fremde Meinungen zu referieren. Dies setzt neben der Befähigung und Bereitschaft zur Auswertung auch von wissenschaftlicher Literatur und zur zugleich präzisen und verständlichen Formulierung der gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Schrift den ständigen Zugriff auf eine umfangreiche, laufend aktualisierte Bibliothek voraus.

Neben diesen spezifisch fachlichen Aspekten wird das Profil der Kanzlei aber auch durch eine Form des Miteinanders zwischen Mandant und Anwalt geprägt, die nicht überall gepflegt wird: In einer Kanzlei ohne Hierarchien ist der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt ein gelebtes Ideal. Kennzeichnend ist insoweit etwa der regelmäßig direkte telefonische Zugriff des Mandanten auf Rechtsanwalt Rigizahn, der darauf verzichtet, sich durch organisatorische Maßnahmen abzuschotten. Im Falle einer vorübergehenden Verhinderung wird stets ein unverzüglicher Rückruf zugesichert; dieser erfolgt verläßlich noch am selben Tage. Starre "Bürozeiten" gibt es nicht, Besprechungen können auch zu ungewöhnlichen Zeiten, vorzüglich in den - störungsfreien - Abendstunden und auf Wunsch des Mandanten sogar am Wochenende, erfolgen. Eine Delegation von Aufgaben auf wechselnde Mitarbeiter findet nicht statt, der Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant erfolgt unmittelbar und ungestört. Das "offene Wort" und der Verzicht auf unverständliches "Juristendeutsch" sind dabei eine Selbstverständlichkeit. Und häufig gelingt es sogar, die Ebene einer unverkrampften, ja humorvollen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant zu erreichen.

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