Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn wurde 1967 in Baden-Württemberg geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und München.
Schon als junger Student kam er mit dem Medizinrecht in Berührung, nachdem er an der Universität Tübingen den Großmeister dieses Fachgebiets, Herrn Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Adolf Laufs, kennengelernt hatte und die Gelegenheit erhielt, als studentische Hilfskraft an dessen Lehrstuhl früh der Anonymität der Massenuniversität zu entfliehen. Nach Abschluß des Studiums sowie der Referendarzeit in Baden-Württemberg und einer vorübergehenden Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines anderen Meisters des Medizinrechts, Herrn Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz, an der Universität Mannheim widmete er sich ganz der Praxis und ist seit Anfang 1997 als Rechtsanwalt in München tätig.
Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn verfügt sowohl im Fachgebiet des Medizinrechts als auch im Fachgebiet des Versicherungsrechts über besondere theoretische Kenntnisse und über besondere praktische Erfahrungen. Ihm wurde deshalb von der zuständigen Stelle - nach Ablegung einer schriftlichen Kenntnisprüfung sowie nach Überprüfung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Verwaltungsverfahren - gestattet, sowohl die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht als auch die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen. Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist zudem daran gebunden, daß sich der Fachanwalt ständig fortbildet und diese Fortbildung gegenüber der zuständigen Stelle nachweist; es handelt sich mithin um eine gegenüber der allgemeinen anwaltlichen Fortbildungspflicht verschärfte Verpflichtung zur Fortbildung.
Seine bereits im Jahre 1988 begonnene und bis heute fortgeführte („Feierabend“-)Tätigkeit als wissenschaftlicher Redakteur (Redaktor) der in Deutschland führenden einschlägigen Fachzeitschrift „Medizinrecht – MedR“ ermöglicht ihm die frühzeitige Kenntnisnahme von der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion und insbesondere von wichtigen Gerichtsentscheidungen, noch bevor diese veröffentlicht werden. Die ständige Befassung mit vielen für die Praxis sowohl des Arztrechts als auch des Krankenversicherungsrechts wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Fachliteratur bedeutet dabei eine wertvolle Bereicherung der anwaltlichen Tätigkeit und kommt auch seinen Mandanten zugute.
Als Fachautor publiziert er immer wieder in verschiedenen anerkannten rechtswissenschaftlichen Publikationsorganen, daneben auch gelegentlich in ärztlichen Fachzeitschriften.
Rechtsanwalt Rigizahn fungiert seit Ende 2002 ehrenamtlich als juristisches Vollmitglied und Ansprechpartner der nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes errichteten Kommission zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebend-Organspende am Transplantationszentrum des Zentralklinikums Augsburg (Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München).
Er ist Mitglied in folgenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vereinigungen:
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